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   LSG Berlin, 10.01.2005 - L 16 RA 23/04   

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https://dejure.org/2005,25564
LSG Berlin, 10.01.2005 - L 16 RA 23/04 (https://dejure.org/2005,25564)
LSG Berlin, Entscheidung vom 10.01.2005 - L 16 RA 23/04 (https://dejure.org/2005,25564)
LSG Berlin, Entscheidung vom 10. Januar 2005 - L 16 RA 23/04 (https://dejure.org/2005,25564)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Rentenhöhe bei vorheriger Zugehörigkeit zur Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen der DDR; Bestimmung einer Vergleichsrente; Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

    Auszug aus LSG Berlin, 10.01.2005 - L 16 RA 23/04
    Die im Verlauf des sozialgerichtlichen Verfahrens ergangenen Rentenanpassungsmitteilungen haben diesen Höchstwert des Stammrechts auf Rente im Sinne von § 96 Abs. 1 SGG weder abgeändert noch ersetzt; sie setzen diesen lediglich als Grundlage für die Anpassungsentscheidung voraus (vgl. BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 41/02 R = SozR 4-2600 § 260 Nr. 1).
  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 11/03 R

    Feststellung des Rentenwertes bei früher zusatzversorgten Bestandsrentnern des

    Auszug aus LSG Berlin, 10.01.2005 - L 16 RA 23/04
    Auch durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen sind nicht ersichtlich (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 2004 - B 4 RA 11/03 R - nicht veröffentlicht; Urteil des erkennenden Senats vom 19. April 2004 - L 16 RA 26/02 -).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

    Auszug aus LSG Berlin, 10.01.2005 - L 16 RA 23/04
    Die Ermittlung der durchschnittlichen Entgeltpunkte pro Monat erfolgt nach Maßgabe von § 307b Abs. 3 Nr. 3 SGB VI. Die gesetzliche Neuregelung folgt damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in dessen Urteil vom 28. April 1999 (1 BvR 1926/96 und 485/97 = BVerfGE 100, 104 ff.), wonach es mit dem Gleichheitssatz des Artikels 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) unvereinbar war, dass bei der Neuberechnung von Bestandsrenten aus Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem der DDR für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte (Ost) nach § 307b SGB VI a.F. ausschließlich die während der gesamten Versicherungszeit bezogenen tatsächlichen Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen zu Grunde gelegt wurden.
  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 46/02 R

    Bindungswirkung eines Vormerkungsbescheides im Kontenklärungsverfahren -

    Auszug aus LSG Berlin, 10.01.2005 - L 16 RA 23/04
    Die Klägerin hat damit erstinstanzlich und zulässig (nur) Teilbeträge der Geldwerte ihrer Rechte auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Grund weiterer nach ihrer Auffassung zu berücksichtigender Pflichtbeitragszeiten geltend gemacht (vgl. zur Teilbarkeit des insoweit geltend gemachten prozessualen Anspruchs BSG, Urteil vom 13. März 2004 -B 4 RA 46/02 R- nicht veröffentlicht; vgl. zum teilbaren Streitgegenstand im Übrigen BSG, Urteil vom 30. Juli 2002 -B 4 RA 34/01 R = SozR - 2600 § 307b Nr. 9).
  • BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1144/00

    Zur Berücksichtigung so genannter Überentgelte im Rahmen der Berechnung von

    Auszug aus LSG Berlin, 10.01.2005 - L 16 RA 23/04
    Für darüber hinausgehende Ansprüche gibt es keine Rechtsgrundlage; der Gesetzgeber war zu weitergehenden Begünstigungen zu Lasten der Versichertengemeinschaft oder der Allgemeinheit von Verfassungs wegen auch nicht verpflichtet (BVerfG, Beschlüsse vom 6. August 2002 -1 BvR 586/98- und vom 13. Dezember 2002 -1 BvR 1144/00-).
  • BVerfG, 06.08.2002 - 1 BvR 586/98

    Zur Geltung der Beitragsbemessungsgrenze für Beiträge zur Freiwilligen

    Auszug aus LSG Berlin, 10.01.2005 - L 16 RA 23/04
    Für darüber hinausgehende Ansprüche gibt es keine Rechtsgrundlage; der Gesetzgeber war zu weitergehenden Begünstigungen zu Lasten der Versichertengemeinschaft oder der Allgemeinheit von Verfassungs wegen auch nicht verpflichtet (BVerfG, Beschlüsse vom 6. August 2002 -1 BvR 586/98- und vom 13. Dezember 2002 -1 BvR 1144/00-).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Tätigkeit in

    Auszug aus LSG Berlin, 10.01.2005 - L 16 RA 23/04
    Die Klägerin hat damit erstinstanzlich und zulässig (nur) Teilbeträge der Geldwerte ihrer Rechte auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Grund weiterer nach ihrer Auffassung zu berücksichtigender Pflichtbeitragszeiten geltend gemacht (vgl. zur Teilbarkeit des insoweit geltend gemachten prozessualen Anspruchs BSG, Urteil vom 13. März 2004 -B 4 RA 46/02 R- nicht veröffentlicht; vgl. zum teilbaren Streitgegenstand im Übrigen BSG, Urteil vom 30. Juli 2002 -B 4 RA 34/01 R = SozR - 2600 § 307b Nr. 9).
  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 95/94

    Höhe des Anspruchs bei Rentenüberleitung - Besonderheiten bei

    Auszug aus LSG Berlin, 10.01.2005 - L 16 RA 23/04
    Danach darf ein die Rente endgültig bewilligender Bescheid erst ergehen, wenn die Sach- und Rechtslage abschließend geklärt ist und die Rentenhöhe endgültig feststeht (vgl. BSG, Urteil vom 14. Mai 1996 -4 RA 95/94; nicht veröffentlicht).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 24/01 R

    Maßgeblicher monatlicher Wert des Rechts auf Rente bei früher zusatzversorgten

    Auszug aus LSG Berlin, 10.01.2005 - L 16 RA 23/04
    Nach den genannten Vorschriften ergibt sich somit für zusatzversorgte Bestandsrentner des Beitrittsgebiets - wie die Klägerin - der monatliche Wert des Rechts auf Rente auf Grund eines Vergleichs zwischen jeweils vier eigenständig festzusetzenden Geldwerten; der höchste dieser Werte ist in dem jeweiligen Rentenbezugsmonat maßgeblich (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 24/01 R = Soz R 3-2600 § 307b Nr. 9).
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 62/00 R

    Gleichstellung von Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Beitragszahlung -

    Auszug aus LSG Berlin, 10.01.2005 - L 16 RA 23/04
    Sie beruht auf dem Urteil des BSG vom 30. August 2001 (- B 4 RA 62/00 R -), wonach von dem Ausschlusstatbestand des § 248 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Regelung 1 SGB VI a.F. nur Bezieher einer Vollrente wegen Alters, nicht aber Bezieher einer Invalidenrente erfasst werden.
  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 32/03 R

    Anpassung des besitzgeschützten Zahlbetrags bei Bestandsrenten aus überführten

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